Höre gerade in den SWR3 - Nachrichten, Friedrich Merz (CDU) & Markus Söder (CSU) hätten das „Vorschlagsrecht“ für den Unions-Fraktionsvorsitz im deutschen Bundestag.
Ich möchte dazu feststellen: Dieses Vorschlagsrecht durch die Parteivorsitzenden ist mimetisch tradiert (sog. „Gewohnheitsrecht“, bisweilen in informellen Regeln und Geschäftsordnungen kodifiziert), kontrastiert aber mit dem Grundgesetz.
Die Vorherrschaft der Parteivorsitzenden über die Regierung (Exekutive) und den Bundestag (Legislative) wurde erst 1961 im Kontext des Berliner Mauerbaus durch Adenauer (CDU) & Mende (FDP) eingeführt. Damals gab es noch berechtigte Kritik daran, dass Koalitionsverträge & Koalitionsausschüsse der Gewaltenteilung und konkret Artikel 38 GG widersprechen.
Und ich finde als Politik- & Religionswissenschaftler, dass diese Parteivorsitzenden - Vorherrschaft mit einem weitgehend entmachteten Parlament nicht mehr in die digitale Zeit passt. Blogpost: #Gewaltenteilung #Demokratie #Republik
scilogs.spektrum.de/natur-des-…
Der Parteien-Koalitionsvertrag von 1961 gegen das Grundgesetz
Dr. Michael Blume informiert, wie stark die Abgeordneten von Bundestag und Landtagen seit 1961 durch Parteivorstände entmachtet wurden.Natur des Glaubens
Freue mich gerade sehr über diesen Cartoon von Christopher Weyant, der alle vier Säulen („Mächte“) der Gewaltenteilung zeigt:1. Exekutive (Regierung)
2. Judikative (Justiz)
3. Legislative (Gesetzgebung, Parlamente)
4. Publikative (Medien)Hatte darüber auch mal mit OLG-Präsident Jörg Müller im Podcast dialogisiert:
verschwoerungsfragen.podigee.i…
Ep. 66 | Menschenwürde und Medienrecht - "Recht symBadisch" mit OLG-Präsident Jörg Müller
Unsere Demokratie basiert auf vier Säulen: der Gesetzgebung, der Regierung, der Justiz und den Medien. Die Justiz hat nicht nur dafür zu sorgen, dass jede Person zu ihrem Recht kommt.Verschwörungsfragen