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Beiträge, die mit Datenklau getaggt sind
21.04.2025 Widerspruch gegen ePA weiter möglich
Durchschnittlich gut fünf Prozent"
... der gesetzlich Versicherten haben bisher einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen. so eine Abfrage des SPIEGEL beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Die Widerspruchsquote lag am Anfang des Jahres - zum Einstieg in die Zwangsdigitalisierung unserer Gesundheitsdaten - bei 3% und ist in den letzten Wochen weiter angestiegen.
Viele Widersprüche hat die Techniker Krankenkasse (TK) zu verzeichnen. Es sind dort 7%, was in Menschen 840.000 Versicherte ausmacht. Spitzenreiter ist die IKK classic mit derzeit 9%. Die Bundesregierung hatte nach eigenen Angaben sogar mit 20% Widersprüchen gerechnet.
Weiterhin laufen in den "Modellregionen" weiter Tests, um Sicherheitsmängel zu beseitigen und neue Funktionen zu erproben. Der SPIEGEL stellt fest, dass Experten noch immer Einwände gegen eine zentrale Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten äußern.
Auch weiterhin ist ein Widerspruch gegen eine ePA möglich. Die Akte wird dann für Zugriffe gesperrt. Auch einzelnen Funktionen oder dem Zugriff bestimmter (Fach-) Ärzte kann widersprochen werden. Allerdings glt auch weiterhin, dass bisher kaum Funktionen für die Versicherten zur Verfügung stehen, da an den Apps immer noch entwickelt wird.
Warum wir Bedenken gegen die zentrale Speicherung unser aller sensiblen Gesundheitsdaten haben, steht z.B. hier
- Der europäische Gesundheitsdatenraum aktion-freiheitstattangst.org/…
- Die "Zwangs-ePA" ist da aktion-freiheitstattangst.org/…
- Wenige Vorteile, viele Nachteile bei der ePA
- Sicherheitslücke(n) in der ePA aktion-freiheitstattangst.org/…
- Informationspflicht zur ePA nach PDSG erfüllen! aktion-freiheitstattangst.org/…
Um alle unsere Artikel zur ePA lesen zu können, kann man in unserem Web nach "ePA+eGK" suchen.
Mehr dazu bei spiegel.de/wirtschaft/service/…
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Tags: #Sicherheitslücken #Zugriff #eGK #ePA #elektronischePatientenakte #Gematik #PIN #Verbraucherdatenschutz #Trainingsdaten #Datensicherheit #Ergonomie #Privatsphäre #sensibel #Datenklau #Verkauf #RFIDChips #Zwangsdigitalisierung #elektronischeGesundheitskarte #eHealth
Start für alle Kassenpatienten: Millionen Versicherte haben elektronischer Patientenakte widersprochen
Ende April soll die elektronische Patientenakte starten. Rund fünf Prozent der Versicherten haben bisher Widerspruch eingelegt. Die Zahlen variieren zwischen den Kassen teilweise erheblich.Martin U. Müller (DER SPIEGEL)
09.04.2025 Meta muss Schadenersatz leisten
Nur Peanuts - aber ...
... auch viele Peanuts können Meta ärgern. Heise.de berichtet: "Das Landgericht Berlin II hat Meta in sechs Urteilen wegen des Aufzeichnens von Nutzerspuren und damit verbundener Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu vergleichsweise hohen Schadensersatzzahlungen von jeweils 2000 Euro an die Kläger verdonnert."
Sicher werden diese geringen Zahlungen den Konzern nicht in die Knie zwingen, entscheidender sind da die Forderungen der EU, die sich bei Millionenbeträgen bewegen. Wichtig ist jedoch, dass Meta merkt, dass auch einzelne Nutzer sich die Selbstbedien-Mentalität des Konzern nicht gefallen lassen.
Es geht schließlich auch nicht um WhatsApp, sondern um den Einsatz der Meta Business Tools. Damit können Nutzer Marketing- und Werbeaktivitäten auf Facebook und Instagram steuern. Nach dem Urteil muss Meta nun die mit diesen Instrumenten erhobenen personenbezogenen Daten löschen oder anonymisieren.
Warum erheben diese Tools überhaupt personenbezogenen Daten? Es geht doch eigentlich "nur" um den Erfolg bestimmter Werbeaktivitäten. Die Kläger konnten der Berliner Justiz jedoch deutlich machen, dass "Meta alle digitalen Bewegungen auf Webseiten und mobilen Apps sämtlicher Mitglieder von Facebook und Instagram auslese und aufzeichne, wenn diese Angebote von Dritten die Meta Business Tools installiert hätten", schreibt Heise.de.
Als Beispiele seien genannt sensible Informationen wie
- ihre politische und religiöse Einstellung,
- ihre sexuelle Orientierung oder
- Erkrankungen
- Bestellungen bei Apotheken,
- Angaben zu problematischem Suchtverhalten oder
- die Nutzung des Wahl-O-Mat.
Die Kläger schätzen, dass die damit verknüpften Tracking-Funktionen bei mindestens 30 bis 40 Prozent der Websites weltweit und auf der überwiegenden Mehrzahl der meistbesuchten 100 Web-Angebote in Deutschland im Einsatz seien. Obwohl der beklagte Konzern sich hinter der Behauptung versteckte "die Drittunternehmen seien für die Installation und Nutzung der Business Tools verantwortlich", verurteilte das Landgericht Meta (Az.: 39 O 56/24 et al.). Eine Berufung ist für beide Seiten noch möglich.
Wir können nur dazu auffordern, dass Jede/r mit einer Rechtsschutzversicherung eine weitere Peanut auf den Konzern abschießt ...
Mehr dazu bei heise.de/news/Tracking-Landger…
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Tags: #Meta #Urteil #Schadenersatz #Lauschangriff #Überwachung #Datenskandale #Verbraucherdatenschutz #Datenklau #Werbung #Persönlicheitsprofile #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Transparenz
Tracking: Landgericht verdonnert Meta zu mehreren tausend Euro Schadenersatz
Ein Berliner Landgericht hat in 6 Urteilen Datenschutzklagen mehrerer Personen gegen Meta stattgegeben und den Konzern wegen diverser DSGVO-Verstöße verurteilt.Stefan Krempl (heise online)
24.03.2025 US Kampfjets mit "Hintertüren"
"Keine Leistungserbringung bei nationalem Interesse"
Nun sind wir bei Aktion Freiheit statt Angst schon immer der Meinung, dass wir keine Rüstungsgüter aus den USA kaufen - und statt dessen lieber mehr Diplomatie wagen sollten. Trotzdem (oder gerade deshalb?) möchten wir in Frage stellen, wie sich die letzten Bundesregierungen über den Tisch ziehen ließen.
Ob es den berüchtigten geheimen "kill switch" in den F-35 Kampfjets der USA gibt, mit dem die USA die Flugzeuge per Fernauslöser lahmlegen können, wird wohl niemand bestätigen wollen. Dafür sind andere nicht minder irre neue Details aus dem Vertrag zwischen den USA und der Bundesregierung bekannt geworden.
- T-Online.de zitiert dazu den Stern: "Die US-Regierung behält sich das Recht vor, im Falle von ungewöhnlichen und zwingenden Umständen, wenn es das nationale Interesse der USA verlangt, zu jedem Zeitpunkt die Leistungserbringung ganz oder zum Teil zu kündigen oder auszusetzen."
- Auch wenn deutsche Piloten in den Kampfflugzeuge sitzen, können die USA einen Start absagen. Der Foreign Assistance Act erlaubt den USA "eine Überwachung der Endverwendung" der F-35, und zwar "sämtlicher" Nutzung, schreibt t-online.de.
- Die Daten der Flugzeuge werden in der Amazon-Cloud gespeichert und sind damit für die USA jederzeit zugänglich.
- Auch der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter stellt den Kauf der 35 US-Kampfjets vom Typ F-35 durch die Bundeswehr infrage: "Insofern haben die USA theoretisch den Hebel, die F-35 für uns und andere nutzlos zu machen."
Grundsätzlich stellt sich natürlich bei dem "wankelmütigen" US Präsidenten die Frage, ob man gegenüber der Drohung mit Zöllen auf europäische Produkte überhaupt Rüstungsgüter in den USA kaufen will. Allerdings hat Deutschland bereits 2,42 Milliarden Euro an die USA überwiesen ...
Mehr dazu bei t-online.de/nachrichten/deutsc…
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Tags: #F-35Kampfjets #KillSwitch #Datenklau #Amazon #Verwendungserlaubnis #USA #EU #NATO #Ukraine #Russland #Rüstungsindustrie #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln
Amerikanische Kampfjets: Wohl Sonderrechte für USA bei F-35-Deal
Details zum Kauf der amerikanischen F-35-Kampfjets sollen zeigen: Die USA behalten sich auch nach der Lieferung viele Rechte vor.Thomas Wanhoff (t-online)
21.01.2025 Wem gehört die ePA?
Gilt das Beschlagnahmeverbot auch für die ePA?
Im Gesetz steht, dass Jede/r in diesem Jahr eine ePA bekommt, wenn nicht rechtzeitig - also jetzt sofort - widersprochen wurde. In der ePA speichert der behandelnde Arzt die Gesundheitsdaten des Patienten. Die Akte wird durch die Gematik in der Telematik-Infrastruktur gespeichert.
Einerseits sind es die Daten des Patienten,
andererseits speichert der Arzt und
letztendlich liegen die Daten auf irgendwelchen Servern.
Für ärztliche Unterlagen und Aufzeichnungen über Patienten gibt es in der Strafprozessordnung (StPO) in § 97 ein Beschlagnahmeverbot. Dieses wurde nach Einführung der eGK, der elektronischen Gesundheitskarte, sogar auf diese noch einmal erweitert. Für die ePA hat man sich diese Einbeziehung leider gespart.
Nun erleben wir, dass z.B. Carsten Linnemann (CDU) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk feststellte, dass es "ein großes Defizit in Deutschland" sei, dass es keine "Raster" für psychisch kranke Gewalttäter gibt. Vor solchen Listen und Zugriffen auf Gesundheitsdaten warnt der frühere Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, wie Heise.de schreibt: "Die Möglichkeit eines polizeilichen Zugriffs auf die Daten von psychisch Kranken zwecks Schutzes vor Attentaten oder Amokläufen wäre ein gewaltiges Sicherheitsrisiko: Seelisch Kranke würden sich – aus Angst vor der Polizei – oft nicht mehr in die Behandlung begeben, mit der das Ausleben angestauter Aggression verhindert werden kann. ..."
Nun muss man leider abwarten, bis Gerichte entschieden haben, ob die Daten in der ePA ebenfalls unter das Beschlagnahmeverbot fallen. Im verlinkten Artikel wird noch im einzelnen geprüft, wie hoch das Schutzniveau ist, je nachdem wer als Besitzer der Daten angesehen wird. Leider widersprechen sich die Antworten je nach Befragten.
Mehr dazu bei heise.de/hintergrund/Wenn-der-…
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Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will
Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen?heise online
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