Für die Wahlwerbung der Parteien zur #BTW auf #X wurde eine deutliche Asymmetrie festgestellt. Werbung für die #AfD und das #BSW wurden überproportional ausgespielt und algorithmisch verstärkt, wie in der Arbeit von Tabia et al. gezeigt
zenodo.org/records/14894900
Die Nutzung von X ist für öffentliche Einrichtungen wie #Hochschulen, #Behörden und Ministerien deshalb nicht geeignet.
Denn die Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen der Einrichtungen sind der #freiheitlich-#demokratischen Grundordnung #
... mehr anzeigenFür die Wahlwerbung der Parteien zur #BTW auf #X wurde eine deutliche Asymmetrie festgestellt. Werbung für die #AfD und das #BSW wurden überproportional ausgespielt und algorithmisch verstärkt, wie in der Arbeit von Tabia et al. gezeigt
zenodo.org/records/14894900
Die Nutzung von X ist für öffentliche Einrichtungen wie #Hochschulen, #Behörden und Ministerien deshalb nicht geeignet.
Denn die Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen der Einrichtungen sind der #freiheitlich-#demokratischen Grundordnung #fdGO verpflichtet.
Zur fdGO gehören nach der Auslegung durch das #Bundesverfassungsgericht … grundlegende Prinzipien wie ... Verantwortlichkeit und #Gesetzesbindung der #Exekutive, ... sowie #Chancengleichheit der politischen Parteien.
bpb.de/kurz-knapp/lexika/handw…
Die Chancengleichheit der politischen Parteien war aber nachweislich auf X nicht gegeben. Öffentliche Einrichtungen müssen deshalb X verlassen.
#UnisInsFediverse #Recht und #Gesetz #eXit
Die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) erfährt trotz mehrfacher Verwendung durch das Grundgesetz (GG) keine Legaldefinition durch dieses, oder das Bundesverfassungsgerichtsgesetz obwohl in dessen ersten Referentenentwurf eine ebensolche
Pierre Thielbörger (Bundeszentrale für politische Bildung)