Gute Frage! Soweit bekannt, haben Versuche zur #Wahlmanipulation mit #X stattgefunden, aber das blieb ohne Konsequenzen. Oder haben wir etwas übersehen?
Für die Wahlwerbung der Parteien zur #BTW auf #X wurde eine deutliche Asymmetrie festgestellt. Werbung für die #AfD und das #BSW wurden überproportional ausgespielt und algorithmisch verstärkt, wie in der Arbeit von Tabia et al. gezeigt zenodo.org/records/14894900
Die Nutzung von X ist für öffentliche Einrichtungen wie #Hochschulen, #Behörden und Ministerien deshalb nicht geeignet.
Denn die Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen der Einrichtungen sind der #freiheitlich-#demokratischen Grundordnung #fdGO verpflichtet.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) erfährt trotz mehrfacher Verwendung durch das Grundgesetz (GG) keine Legaldefinition durch dieses, oder das Bundesverfassungsgerichtsgesetz obwohl in dessen ersten Referentenentwurf eine ebensolche
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Als Antwort auf Leave X - Protect Democracy • • •Soweit bekannt, haben Versuche zur #Wahlmanipulation mit #X stattgefunden, aber das blieb ohne Konsequenzen.
Oder haben wir etwas übersehen?
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Als Antwort auf Aktionsb. neue Soziale Medien • • •vergl. bewegung.social/@neuSoM/114097…
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2025-03-03 10:14:30
vergl. bewegung.social/@neuSoM/114097…
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