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#Justiz #Demokratie #noAfD #Rechtsstaat #Parteiverbot
Das BVerfG nimmt bei Parteiverbotsverfahren nicht allein die offiziellen Parteiprogramme - zu denen im Fall der AxD auch "Unvereinbarkeitsbeschlüsse" u.a. in Richtung exNPD / "Die Heimat" - zählen, sondern vor allem das tatsächliche Verhalten der Parteiführung und wichtiger Mitglieder in Bedacht.
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spiegel.de/politik/deutschland…
Rechtsextremismus: AfD gründet erste Fraktionen mit Neonazipartei
Die NPD von gestern heißt heute »Die Heimat« – und koaliert nun in Brandenburg mit der AfD: einmal im Kreistag, einmal in einer Stadtverordnetenversammlung. Das sei auch deren Chef Chrupalla zu verdanken, schreiben die Neonazis.Ann-Katrin Müller (DER SPIEGEL)
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (5 Monate her)
Jörg Müller
Als Antwort auf Jörg Müller • • •#Justiz #Demokratie #noAfD #Rechtsstaat #Parteiverbot
Insofern dürfte diese gemeinsame Fraktionsgründung, auch wenn noch regional begrenzt, als starkes und sehr öffentliches Signal zusammen mit weiteren aktuellen Erkenntnissen, etwa der (noch nicht rechtskräftigen) Verurteilung von Herrn B. Hxcke wg. mehrfacher Verwendung einer SA-Parole, die Prognose in Richtung eines möglichen Erfolgs eines Antrags auf Verbot der AxD verschieben.
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Rechtsextremismus: AfD gründet erste Fraktionen mit Neonazipartei
Ann-Katrin Müller (DER SPIEGEL)Jörg Müller
Als Antwort auf Jörg Müller • • •#Justiz #Demokratie #noAfD #Rechtsstaat #Parteiverbot
Sollte das zu erwartende neue Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz die gesamte Partei als "gesichert rechtsextrem" einstufen, wird es nicht einfach, rechtlich gegen einen Verbotsantrag zu argumentieren. Denn an fehlender politischer Relevanz - wie einst bei der exNPD - würde ein Verbotsverfahren gegen die AxD sicher nicht mehr scheitern.
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C.Suthorn :prn:
Als Antwort auf Jörg Müller • • •36 Einzelpersonen oder Gruppen haben seit Januar Petitionen an den Bundestag eingereicht, die ein Verbot der AfD fordern. Der Petitionsauschuß hat entschieden keine öffentliche Mitzeichnungsmöglichkeit zu gewähren und in nicht öffentlicher Sitzung entschieden, dem Bundestag vorzuschlagen, die Petitionen nicht umzusetzen.
"Deutscher Bundestag
Drucksache 20/11689
20. Wahlperiode 03.06.2024
Beschlussempfehlung des
Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
– Sammelübersicht 589 zu Petitionen –
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
Berlin, den 3. Juni 2024"
@niewieder