Das #Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorschriften zur #Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 2. März 2010 für #verfassungswidrig und nichtig. Und heute, 15 Jahre später, versuchen Politiker.innen immer noch verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden. Wir kämpfen weiter. Für den langen Atem danken wir unseren Mitgliedern und allen Spenderinnen und Spendern: digitalcourage.de/mitglied
Bild: Mario Sixtus
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Harald Werner
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