A: Die FDP-Abgeordnete Strack-Zimmermann sagt, sie würde pro Monat 250 Anzeigen erstatten, u.a. wegen Beleidigungen auf #socialmedia.
B: Ja, sie ist auf 5 davon, u.a. auf X.
A: Dann wären das grob geschätzt 1/5, also 50 Anzeigen pro Monat gegen #X.
B: Nun kann man noch abschätzen, dass einige 1000 Menschen ähnlich bekannt sind wie sie und auch soviel Hate-Mails erhalten.
A: Damit ergeben sich mehr als 100.000 #Straftaten wie Beleidigung und #Volksverhetzung, die jeden Monat auf deutschsprachigen X-Accounts stattfinden.
B: Gut gemeinte Ansätze wie „#Gesetze, die in der analogen Welt gelten, gelten auch in der digitalen Welt“ sind kaum umsetzbar.
A: Die #Gerichte würden unter der Prozesslawine versinken.
B: So erodiert X unsere Rechtsnormen und untergräbt die #Demokratie. Wie soll das funktionieren, wenn alle glauben sie sind im Recht und sich nur noch beleidigen?
A: Ich verstehe auch nicht, dass so viele Unis auf X sind. Da sitzen doch Leute, die nachdenken und rechnen können. Oder?
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Erwin Lottermann
Als Antwort auf Aktionsb. neue Soziale Medien • • •Wir müssen lernen, dass die Metriken kommerzieller Medien für dem Gemeinwohl verpflichtete Personen oder Organisationen komplett verkehrt sind.
Es geht im Sinne des Gemeinwohls nicht um Reichweite, sondern um den eigenen Beitrag zum öffentlichen Diskurs.
Wenn sich Frau Zimmermann mit ca. 200K Followern auf X pro Monat 50 strafrechtlich relevante Kommentare einfängt, dann ist das ein Beitrag zum öffentlichen Diskurs, der m.E. sofort zu unterlassen wäre.