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"Irreguläre Migration" ist auf der #IMK wieder ein hottes Thema, deshalb hier mal was über (tatsächlich) irreguläre/illegale #Pushbacks der Bundespolizei:

Als Beispiel aktuell eine Person in der Beratung, die dieses Jahr illegal nach #Polen ausgewiesen wurde, obwohl sie regulär ein Asylgesuch bzw Asylbegehren auf deutschem Boden bei der Bundespolizei angemeldet hat.

Nicht nur gab es eine illegale Ausweisung durch die Bundespolizei, sondern auch eine Belehrung in der falschen Sprache und

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Als Antwort auf KuB Berlin

einen falschen Eintrag zur Staatsangehörigkeit im Bescheid.

Das ist eine klare Missachtung der Dublin-Regeln, nach denen Deutschland für den Asylantrag zuständig wäre.

Die Person hätte ohne diese illegale Ausweisung gute Erfolgsaussichten im Asylverfahren.

Der Europäische Gerichtshof für #Menschenrechte hat jüngst in einem ähnlichen Fall gegen die #Bundespolizei entschieden:

https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22sort%22:[%22kpdate%20Descending%22],%22itemid%22:[%22001-237290%22]}

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