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Als Antwort auf Die Gerichte im echten Norden

Bravo, lauter gute Entscheidungen.

Da viele Posts auf X den Straftatbestand der #Volksverhetzung erfüllen (vergl. verschiedene reports von @hateaid), stellt sich ohnehin die Frage, ob der Verbleib auf der Plattform nicht sogar als Beihilfe zu einer Straftat zu werten ist.

Als Antwort auf Die Gerichte im echten Norden

Schön, dass Ihr auf der Amtsstube auch den #Humor noch pflegt.
Aber mal im Ernst: das Dilemma, in dem wir mit den sozialen Medien heute stecken, vergl. #savesocial, geht doch u.a. darauf zurück, dass wir viel zu lange die zahlreichen #Gesetzesverstöße auf den großen Plattformen haben durchgehen lassen, nach dem Motto "das ist halt heute so". Und nun finden wir uns in einer Gesellschaft wieder, in der #Lüge, Hass und #Hetze so normal geworden sind wie populistische Parteien und eine allgemeine Entsolidarisierung.
Hoffnungsschimmer: selbst #OLGs werden jetzt auf #Mastodon aktiv und bringen lustige sharepics.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)
Als Antwort auf Aktionsb. neue Soziale Medien

@neuSoM Wir sehen den Punkt. In einem Artikel über unsere Arbeit ist unsere Sicht wie folgt beschrieben (stark gekürzt): "Justiz und Behörden müssen eigentlich in der Lage sein, auf allen
nicht verbotenen Kanälen die zwingend erforderliche Öffentlichkeitsarbeit zu
organisieren - dies gilt umso stärker, je größer das Risiko von Desinformation dort ist. Aufgabe der einschlägigen (Datenschutz-) Behörden ist es, effektiv dafür Sorge zu
tragen, dass diese Plattformen geltendes Recht einhalten."

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