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Das Berliner Verwaltungsgericht hat es der Polizei nun erstmals bescheinigt: Schmerzgriffe gegen einen Aktivisten der Letzten Generation waren rechtswidrig. taz.de/!6073439
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Und immer wieder das gleiche Muster: Beamte, die uns schützen sollen, werden gegenüber Demonstranten gewalttätig und schützen sich selber dann mit einer Art „SLAPP“. Die Polizei nennt es „Strafanzeige wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Damit die gedemütigten und verletzten Demonstranten auch ja die Fresse halten.
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WO war DAS schmerzhaft für die Cops?? Mussten die zig tausend Euros Strafe oder Schmerzensgeld zahlen??? Neee, der Richter hat die Ermittlungen noch dazu EINGESTELLT. WOW ist DAS schmerzhaft. 😒
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Hätte er einen Traktor dabei gehabt, wäre das nicht passiert.

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