Das Berliner Verwaltungsgericht hat es der Polizei nun erstmals bescheinigt: Schmerzgriffe gegen einen Aktivisten der Letzten Generation waren rechtswidrig. taz.de/!6073439
Und immer wieder das gleiche Muster: Beamte, die uns schützen sollen, werden gegenüber Demonstranten gewalttätig und schützen sich selber dann mit einer Art „SLAPP“. Die Polizei nennt es „Strafanzeige wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Damit die gedemütigten und verletzten Demonstranten auch ja die Fresse halten.
WO war DAS schmerzhaft für die Cops?? Mussten die zig tausend Euros Strafe oder Schmerzensgeld zahlen??? Neee, der Richter hat die Ermittlungen noch dazu EINGESTELLT. WOW ist DAS schmerzhaft. 😒
Lord Siegelbewahrer
Als Antwort auf taz • • •urbanaid
Als Antwort auf taz • • •die polizei muss der #gerechtigkeit & #versammlungsfreiheit u #meinungsfreiheit dienen. die #polizei steht nicht über dem Gesetz. Sie darf auch keine eigenen Gesetze machen.
#berlin #brandenburg #sachsen #SachsenAnhalt #HH #niedersachsen #nrw #hessen #bayern #saarland #badenwürtenberg #bremen #thüringen #schleswigholstein #mecklenburgvorpommern
Cyb3rrunn3r ⭐️
Als Antwort auf taz • • •Thomas D.
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