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Weil Iwao Hakamada von 1968 bis 2014 unschuldig in der Todeszelle saß, erhält er die höchstmögliche Entschädigung. Anwälte sind trotzdem unzufrieden. taz.de/!6074819
Als Antwort auf taz

Wegen solcher Fälle ist es gut, dass es bei uns im Grundgesetz den Art 102 gibt. Bleibt nur zu hoffen, dass #CDU #SPD und #AfD keine Verfassungsänderung an dieser Stelle herbeiführen.
#afd #cdu #spd

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