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Handgranaten, #Staatstrojaner und #Präventivhaft: Das #BayPAG verleiht der bayerischen #Polizei enorme Macht. Heute überprüft das bayerische Verfassungsgericht Teile des Gesetzes. Wir blicken gespannt nach #München! Unsere eigene Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit dem Bündnis #noPAG und unterstützt von @campact liegt bereits seit 2018 beim Bundesverfassungsgericht.

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Als Antwort auf Freiheitsrechte.org - GFF

In der heutigen Verhandlung mehrerer Klagen (u.a. eine Popularklage von Studierenden) geht es um den zentralen Begriff der „drohenden Gefahr“ im BayPAG. Danach sind schwere Grundrechtseingriffe schon möglich, wenn die Polizei nur vermutet, es könnte sich einmal eine Gefahrensituation entwickeln.
De facto bedeutet das: Die Polizei darf ohne eine hinreichend konkretisierte Gefahr die Grundrechte der Bürger*innen einschränken. Das BayPAG ermutigt so staatliche Willkür.
Als Antwort auf Freiheitsrechte.org - GFF

Es gibt keine klaren Grenzen für polizeiliches Handeln – und keine wirksame gerichtliche Kontrolle. Mit hochproblematischen Befugnissen für heimliche Überwachung (u.a. Online-Durchsuchungen und V-Leute) kann die Polizei fast wie ein Geheimdienst agieren und tief in die Privatsphäre der Menschen eingreifen, ohne dass diese das bemerken oder sich wehren können. Das bayerische Verfassungsgericht hat die Chance, das BayPAG in Teilen für grundrechtswidrig zu erklären.

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