Zum Inhalt der Seite gehen


Liebes #Fediverse
Ich brauche mal Eure Schwarmintelligenz zu #OpenSource und #OER Fragen, die gestern bei #weareopen aufploppten:

1. Stimmt es, dass es 'offene' (Software)-Lizenzen gibt, die bestimmte Bereiche ausschließen - zum Beispiel eine militärische Nutzung?
2. Was haltet ihr von der Idee einer Lizenz, die Weiternutzung an die Einhaltung der #SDG koppelt? (Eigentlich ein fundamentaler Widerspruch zu Offenheit, aber vielleicht aus Perspektive #Nachhaltigkeit hilfreich?)

Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Ich weiß, dass wir in frühen Zeiten heftig über solche Lizenzeinschränkungen gesprochen haben. Ob daraus auch Standardlizenzen entstanden sind, weiss ich nicht. Da viel freie Software in den USA darüber finanziert wurde, dass man behauptet hatte, dass sie militärisch nutzbar sei, wohl eher nicht.
Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Ich habe auch davon gehört, aber kenne keine größere oder bekanntere Lizenz, die das umsetzt.

Es gibt bei Canadian Mind eine Nicht-Militärische Lizenz, die ansonsten Public Domain ist: mindprod.com/contact/nonmil.ht…

Und eine Peaceful Open Source license, hier aus archiv.org entnommen: web.archive.org/web/2014092401…

Laut einer Studie (nspw.org/papers/2018/nspw2018-…) zählt auch die JSON Lizenz zu den nicht-militärischen Lizenzen, weil sie den Satz “The software shall be used for Good, not for Evil.” verwendet.
In der Studie sind auch noch ein paar andere Lizenzen genannt. Vielleicht ein guter Startpunkt für weitere Recherche.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Sehr interessantes Thema. Es gab mal eine Abwandlung der GPL (irights.info/artikel/open-sour…).

Die ursprünglichen Vertreter von freier Software geben der Freiheit mehr Gewicht. Wahrscheinlich auch unter der Frage, wo dann von wem die Grenzen gezogen werden.

Die Frage ist gesellschaftlich spannend und lässt sich sicher mit ähnlichen Diskussionen in anderen Bereichen vergleichen.

Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Soweit ich weiß, darf eine OpenSource die von der Open Source Initiative als "valide" akzeptiert wird, keine Einschränkung für die Verwendung enthalten.

Die Begründung dahinter ist, dass letztendlich jede (auch gut gemeinte) Einschränkung darauf hinaus läuft, dass die Software nicht mehr "open" ist.

Wenn man auf die "offizielle" Anerkennung keinen Wert legt, dann steht es jeder und jedem frei, beliebige Einschränkungen in die Lizenz aufzunehmen.

Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

ad 2.: die SDG sind keine „Gesetzestexte“. Wie stellt man sich die Bestimmung von „Einhaltung“ vor? Wie wollte man das kontrollieren?

Unabhängig von der Grundsatzdiskussion, ob Einschränkungen mit „Open“ vereinbar sind, halte ich die Bindung für sinnfrei. Man kann einen (moralischen) Appell mit der Veröffentlichung verbinden, sich im Geiste der Idee von Open Source zu verhalten, und so dem auch zus. Gewicht geben. Aber wer das ignorieren will, wird es so oder so tun.

Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Hallo Nele,
#opensource heisst erstmal nur, dass die Quellen zugänglich sind. Damit ist die #software aber nicht kostenfrei.
#publicdomain ist eine gratis software, die aber nicht zwingend #opensource ist.
Es gibt eine Standard GNU Public Licence, die in der Regel die freie Nutzung erlaubt.
Darüberhinaus gibt es auch #opensource und #publicdomain Software deren kommerzielle Verwendung ausgeschlossen ist.

Also: Augen auf beim Softwarekauf.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

@calvato zu 1. ja, gibt es. Diese Lizenzen erfüllen dann aber nicht die Open Source Definition und dürfen sich damit nicht Open Source nennen.

Zu 2. Siehe 1

Jeder Art von Field of Use Einschränkung bedeutet das es kein Open Source mehr ist.

Ich arbeite bei Red Hat und Lizenzfragen dieser Art sind seit 20 Jahren Teil meiner Arbeit. Wenn gewünscht stehe ich gerne für ein Gespräch dazu zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Glaube solche Einschränkungen sind von der Open Source Definition ausgeschlossen: opensource.org/osd (was nicht heisst, dass sie nicht sindvoll sind, aber halt nicht OS).
Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Wenn der Verwendungszweck eingeschränkt wird, oder bestimmte Personen oder Gruppen ausgeschlossen werden, ist es formal kein #OpenSource mehr.

Aber "Open Source" an sich ist ja weder Selbstzweck noch Qualitätskriterium.

Man kann (z.B. als Entwickler:in oder Geldgeber:in) auch eine andere Lizenz festlegen und #SDG darin festschreiben. Aber die Frage sollte doch eher sein: Ist das Sinnvoll oder gäbe es andere/bessere Möglichkeiten als eine Lizenzeinschränkung?

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Hat schon mal jemand genauer betrachtet was eine Bindung an SDG Ziele bedeuten würde? A) sie sind Teil der Agenda 2030. Was ist danach?
B) es gibt 17 Agendaziele und 231, 100, 75 Indikatoren. Wie muss sich eine Institution, ein Autor, eine Weiternutzer aufstellen, um berechtigt zu sein? C) Bezieht es sich auf den Inhalt ( ist SDG konform) oder den Nutzer ( verhält sich SDG konform)?
Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

1. Die großen Kritiker sehen Open Source dann als nicht gegeben an, wenn kommerzielle Nutzung oder militärische Nutzung, einschränkt.

Grundsätzlich kann man als Autor der Software in die Lizenz reinschreiben was man will. Der Freiraum in Open ist allerdings, dass sowohl private als auch kommerzielle Nutzung gewährleistet ist.

2. Durch das Hin und Her von freien und unfreien Produkten kommt ja erst das Problem, dass man zu sehr darauf fixiert ist, Lizenzen zu lesen anstatt neue Produkte zu entwickeln.

Am Ende ist das Ziel alle Einschränkungen raus zu nehmen.

#Fediverse #OpenSource #OER #weareopen #SDG #Nachhaltigkeit

Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Ich meide schon CC-NC, weil es immer im in der Hand des Lizenzgebers steht zu bewerten, ob ich kommerziell bin oder nicht.

Ich würde jede Lizenz meiden, bei der man sich über die Einhaltung streiten kann.

kaffeeringe.de/2014/03/22/waru…

Als Antwort auf Nele Hirsch (ebildungslabor)

Bei Deiner Software kannst Du in die Lizenz, unter der Du sie stellst, reinschreiben, was Du willst.

Wenn das Ergebnis als Open Source durchgehen soll, muss erfüllt sein (meine Zusammenfassung)

A) Quelltext ist da
B) Software darf uneingeschränkt genutzt werden
C) Software darf geändert und
D) wahlweise unverändert oder geändert im Quelltext weitergegeben werden.

Genaueres siehe de.wikipedia.org/wiki/Open_Sou…

Ohne B) entstehen juristische Risiken, die von der Nutzung abschrecken können.

@nele

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (6 Tage her)

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Benutzung der Webseite stimmst du dieser Verwendung zu. https://inne.city/tos