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Ballsportplätze, Fitness, Wasserflächen und ein Saunabereich mit Außenpoolgelände zugänglich sind. Ein Teil der eigentlichen Gebäudefläche ist weiterhin ungenutzt.
Zur Langen Nacht der Museen wurde im August 2011 das SEZ erstmals auch als öffentlicher Kunstort geöffnet. Johannes Heisig zeigte dort seine Bilderserie Krähe (Crow), die sich auf den gleichnamigen Gedichtzyklus von Ted Hughes bezieht.
Im ehemaligen Foyer fand vom 28. Juni bis 30. September 2012 eine große Streetart-Ausstellung statt.
Seit einigen Jahren findet zu Beginn des jeweils neuen Jahres das zweitägige Psytrance- und Kunst-Festival „Odyssee“ in einem Großteil des Gebäudekomplexes statt.
Konflikt um weitere Nutzung des Komplexes
Da der Investor das Schwimmbad des SEZ selbst aus wirtschaftlichen Gründen bisher nicht in Betrieb nahm, steht dieser vermehrt in der öffentlichen Kritik. Die Bezirksverwaltung #Friedrichshain- #Kreuzberg sowie der Bezirksbürgermeister Franz Schulz beanstandeten, dass der Investor seine vertraglichen Verpflichtungen nicht vollumfänglich eingehalten habe. In seinem 41. Schwarzbuch monierte der Bund der Steuerzahler 2013 das Verhalten des Berliner Senates, dessen Finanzsenator den Verkauf des Areals in der Öffentlichkeit an die feste Bedingung geknüpft habe, dass der Investor die #Schwimmhalle innerhalb von fünf Jahren zu einem modernen, familienfreundlichen Spaßbad umbaut. Kritiker des Verkaufs wurden damals damit beruhigt, dass eine Vertragsstrafe und ein Rückkaufsrecht für den Fall vereinbart sei, dass die Frist für die Wiederaufnahme des Schwimmbetriebes durch den Investor nicht eingehalten werde. Bis heute sei weder der Schwimmbetrieb im Sinne eines Spaßbades aufgenommen worden, noch hätte der Senat die vertraglichen Regelungen durchgesetzt oder von der Vertragsstrafe Gebrauch gemacht.(...).
2018 entschied das Landgericht Berlin, dass der Unternehmer das #SEZ gegen Zahlung eines Ablösebetrags von knapp einer Million Euro behalten dürfe. Dieses Urteil wurde 2022 vom Kammergericht aufgehoben und stattdessen der Verkauf der Immobilie an das Land Berlin für einen Euro angeordnet. Der Investor kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Am 23. November 2023 hat der für Verträge über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die gegen das Urteil des Kammergerichts vom 8. Juli 2022 (14 U 30/19) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Am 1. Oktober 2024 erließ das Land Berlin die Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher und übergab das Gelände an die landeseigene #BIM Berliner Immobilienmanagement, die bereits im Grundbuch eingetragen worden war.
Der #Senat von #Berlin plante im Jahr 2024 (...).
Artikel von wikipedia.org





