Der #BGH hat die Entscheidung des #OLGKarlsruhe aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen mit dem Auftrag aufzuklären, ob der - bis zuletzt vom Vater bestrittene - jüngste #Missbrauch an der kleinen Tochter stattgefunden hat. Sollte sich das belegen lassen (was noch offen ist), wäre die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs zu gewähren gewesen, wobei das Jahr mittlerweile weit überschritten ist.
Wichtig: niemand - auch nicht das OLG Karlsruhe - würde der Frau zumuten, mit einem Mann auf Dauer verheiratet zu sein oder gar zusammenzuleben, der ihr Kind sexuell missbraucht hat.
Der BGH hat kritisiert, dass das OLG die Frage des Missbrauchs nicht geklärt hat, sondern die erfolgte räumliche Trennung, den #Umgangsausschluss gegen den Vater und die umfassende #Sorgevollmacht für die Mutter für ausreichend erachtet hat, um der Frau das Abwarten von weiteren 2 Monaten #Trennungszeit vor formalem Ausspruch der Scheidung zuzumuten.
Der BGH hat damit die Maßstäbe für eine unzumutbare Härte, die den Verzicht auf das Trennungsjahr rechtfertigt, neu konkretisiert. Dafür ist der BGH da, die anderen Gerichte - auch das OLG Karlsruhe - werden sich daran halten.
Die Aufhebung durch eine darüber liegende Instanz macht das Ausgangsurteil aber nicht zu einem #Skandalurteil. Schon gar nicht, wenn man sich bewusst macht, dass das OLG selbst die Möglichkeit dieser Klärung bewusst geschaffen hat, indem es ausdrücklich die #Rechtsbeschwerde (das ist die #Revision im Familienrecht) zugelassen hat, was eher selten passiert.
Wie ich in meinem langen Thread zu der Kritik von @breakdownthewalls am OLG-Urteil ausgeführt hatte, war die Beziehung der beiden - wie leider oft in Gewaltpartnerschaften - von einem On und Off trotz früher - vom Vater einmalig für 2010 eingeräumter - Gewalt gegen die Mutter geprägt.
Die beiden bekamen danach noch weitere Kinder und die länger vergangenen Vorfälle, die die Mutter nun als Gründe benennt, warum ihr der formale Fortbestand der Ehe nicht mehr zuzumuten ist, haben sie zum jeweiligen Zeitpunkt der vom Vater bestrittenen Taten nicht zur Trennung veranlasst. Erst der letzte, vom Vater ebenfalls abgestrittene Missbrauch des kleinen Kindes veranlasste die Mutter endgültig zu gehen.
Das ist der Mutter nicht vorzuwerfen. Leider ist dies häufig Teil der furchtbaren Dynamik in Gewaltbeziehungen, dass die von Gewalt betroffene Partnerin sehr lange wiederholte Gewalt erduldet, bevor sie geht, wenn sie es überhaupt noch rechtzeitig schafft. Das macht an ihr oder den Kindern begangenes Unrecht kein Stückchen kleiner.
Ich finde die Aussage des BGH, wonach Gewalt oder gar sexuelle Übergriffe gegen ein Kind es unzumutbar machen, auch nur formal mit dem Täter für das Trennungsjahr verheiratet zu bleiben, sehr nachvollziehbar.
Für die Mutter bedeutet dies aber ein Dilemma: entweder sie stellt - wie geschehen - den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs. Auf Basis der neuen BGH-Linie erfordert dies dann eine langwierige Beweisaufnahme durch das Familiengericht dazu, ob der Missbrauch wirklich stattgefunden hat. In der Folge wird die Scheidung in dem Fall vermutlich erst deutlich nach Ablauf des Trennungsjahrs erfolgen können. Denn ein Familiengericht hat für die Klärung schlicht nicht dieselben rechtlichen Instrumente wie #Polizei oder #Staatsanwaltschaft. Alternativ kann die Frau das Trennungsjahr abwarten. Dann kann der Missbrauchsvorwurf vorweg oder parallel unabhängig vom Scheidungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden. Die Scheidung kann in dem Fall sehr schnell nach Ablauf des Trennungsjahrs erfolgen.
Es steht mir nicht zu, das Urteil des OLG als "richtig" oder "falsch" zu bewerten. Da muss und will ich die richterliche Unabhängigkeit der Kolleginnen und Kollegen respektieren. Dass man es anders sehen kann, belegt die Entscheidung des BGH. Daran werden sich die Kolleginnen und Kollegen nun orientieren.
Nicht richtig finde ich es aber, die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen zu verkürzen auf "Missbrauch reicht dem OLG nicht für eine Scheidung". Denn genau das hat das OLG nicht entschieden. Es hat die bereits erfolgte faktische Trennung mit Sicherung von Mutter und Kind lediglich für ausreichend erachtet, um vom formalen Scheidungsausspruch vor Ablauf weiterer 2 Monate abzusehen, statt in eine Beweisaufnahme über den - bislang vom Vater bestrittenen und nicht bewiesenen - Missbrauch einzutreten.
Das kann man falsch finden. Aber skandalös scheint es nur, wenn man es verfälschend verkürzt.
Es wäre soviel fruchtbarer, über Justiz und Recht zu diskutieren, wenn auf allen Seiten die Bereitschaft bestünde, konkret und im Detail hinzuschauen. Es gibt wirklich genug Fragen, über die man auch sachlich sehr kontrovers diskutieren könnte.