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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen FragDenStaat-Chefredakteur @arnesemsrott erhoben.

Es geht um die Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: lto.de/recht/hintergruende/h/a…

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Oh super, StA Berlin will #Landesverrat‍s-Affäre nochmal von vorne durchspielen, bloß diesmal ohne #Maaßen und mit @arnesemsrott? Daumen sind gedrückt! 💪

(Für die jüngeren/vergeßlicheren: netzpolitik.org/2016/warum-uns… )

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Danke @arnesemsrott für diesen höchstpersönlichen Einsatz für die #Pressefreiheit!

Die Anmerkung der Redaktion am Ende unterstreicht nochmal, warum der aktuelle Zustand bei Verfahren mit berechtigtem öffentlichen Interesse verfassungsrechtlich geprüft werden muss:
„Angesichts der Strafnorm des § 353d Strafgesetzbuch sieht sich LTO daran gehindert, wesentliche Teile der Anklage im Wortlaut wiederzugeben.”

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Lachen musste ich am Ende bei der Fußnote/dem Asterisken 😄
Viel Erfolg bei der juristischen Klärung!
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Das ist wie im alten Rom: Der Überbringer der schlechten Nachricht ...
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Hoppala! Gerade erst gesehen, dasss ich noch kein regelmäßiger Spender bin für Euch. Das habe ich gerade geändert unter fragdenstaat.de/spenden/ 😉
Ich drücke @arnesemsrott @fragdenstaat und uns die Daumen!
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Vorsintflutliche Auffassung von der Öffentlichkeit bei Gerichtsverfahren.
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Lol, am besten ist die Anmerkung der Redaktion am Ende des Artikels:

"Angesichts der Strafnorm des § 353d Strafgesetzbuch sieht sich LTO daran gehindert, wesentliche Teile der Anklage im Wortlaut wiederzugeben. Daher unterblieben teilweise Zitierungen. In diesem Fall werden die Aussagen von LTO vollständig sinnerhaltend wiedergegeben."

Viel Erfolg @arnesemsrott!

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Die Anmerkung von #LTO ist mit das beste an dem Beitrag. I Love it.
#lto
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… und wir interessieren uns durchaus auch im Hinblick auf #Disziplinarverfahren (also zu Zeiten des RPG sprach man noch von #Dienststrafrecht) für den Ausgang des Verfahrens.
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Die Frage, die da vor Gericht (hoffentlich) geklärt wird, hat es wirklich in sich. Vielen Dank für Ihren Mut, Herr Semsrott!
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Witzige Fußnote: „Angesichts der Strafnorm des § 353d Strafgesetzbuch sieht sich LTO daran gehindert, wesentliche Teile der Anklage im Wortlaut wiederzugeben. Daher unterblieben teilweise Zitierungen. In diesem Fall werden die Aussagen von LTO vollständig sinnerhaltend wiedergegeben.“

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