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Muß ich den „Inkasso-Beauftragten“ einer Inkasso-Firma in die Wohnung lassen?

EDIT: Ihr wart mal wieder superschnell, vielen Dank! Also: Ich muß den Menschen nicht reinlassen, sondern nur Gerichtsvollziehende. Und diesen Artikel hier bekam ich auch: vzhh.de/themen/einkauf-reise-f…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Wochen her)
Als Antwort auf Aurin Azadî

Nein. Du musst niemanden in die Wohnung lassen, außer den Gerichtsvollzieher, und die Polizei mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Wochen her)
Als Antwort auf Aurin Azadî

Nein, nur Gerichtsvollzieher muß man reinlassen (vzhh.de/themen/einkauf-reise-f…).
Als Antwort auf Aurin Azadî

Als Antwort auf A.Both

@A_Both Die Rheinbahn hatte damals einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt und diesen an die Inkassofirma weiterverkauft. Solche Titel gelten 30 Jahre – wenn nicht nachgehakt wird.

Inkassofirmen kaufen solche Titel auf und treten dann immer wieder nach, jedesmal erhöhen sie dabei ihre Gebühren bzw. Kosten in der Hoffnung, daß die Schuldner irgendwann mal genug Geld haben, um die Schuld mitsamt aller aufgehäuften Zinsen und Kosten zu bezahlen. Dabei gehen einige davon aus, daß Leute natürlich bezahlen könnten, aber einfach nicht wollen.

Als Antwort auf Aurin Azadî

lange nix mehr mit zu tun gehabt, dachte, auch bei Titeln wäre die Frist inzwischen kürzer. Mist, aber wie schön gesagt wurde, nicht rein lassen.
Als Antwort auf A.Both

@A_Both Ja, ich dachte auch, das sei reduziert worden, ist es aber wohl doch nicht. Und selbst wenn, gälte die Verkürzung vermutlich nicht für bereits bestehende Titel wegen der Rechtssicherheit für die Gläubiger.
Als Antwort auf Aurin Azadî

Ich hab's grad nochmal nachgeschlagen, natürlich hast du recht - es sei denn, dass 10 Jahre lang kein Vollstreckungsversuch unternommen wurde. Deshalb schicken die wohl diese Inkassoleute immer wieder rum. Blöd für dich.
Als Antwort auf Aurin Azadî

Die stehen da drin.

So ein Fuzzi ist nix anderes als ganz normale:r Bürger:in.

Wenn die was wollen -> GV.
Die Methoden erinnern mich ja an RussischInkasso....

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