Muß ich den „Inkasso-Beauftragten“ einer Inkasso-Firma in die Wohnung lassen?
EDIT: Ihr wart mal wieder superschnell, vielen Dank! Also: Ich muß den Menschen nicht reinlassen, sondern nur Gerichtsvollziehende. Und diesen Artikel hier bekam ich auch: vzhh.de/themen/einkauf-reise-f…
Hausbesuch: Inkassounternehmen müssen Sie nicht in Ihre Wohnung lassen | Verbraucherzentrale Hamburg
Hausbesuche gehören zum Geschäft von Inkassodiensten. Doch muss man sie in die Wohnung lassen? ➨ Die Verbraucherzentrale klärt auf.www.vzhh.de
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Wochen her)
Dentaku (Thomas Renger)
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www.vzhh.deAurin Azadî
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Hintergrund: Wegen einer Schuld aus dem Jahr 2002 bei der Rheinbahn kündigte die GSG Inkasso für „in den nächsten Tagen“, also ohne genauen Termin, den Besuch ihres „Bevollmächtigten“ an.
2002 war das Jahr, in der das faschistische Repressionsamt, offiziell „Sozialamt“ genannt, 8 Monate lang meinen Antrag verschleppte und mich Unterlagen bis zu 6mal vorlegen ließ, weil sie angeblich immer wieder nicht bei den Akten gewesen sein sollten, während ich schwere Depressionen gehabt hatte.
Ich sag denen ja immer, sie sollen sich die Kohle beim Repressionsamt holen, aber da schalten die immer auf Durchzug. „Witzig“ auch: Die Schuld des Amtes war nach spätestens 4 Jahren verjährt, als ich immer noch schwere Depressionen hatte.
Ich glaub, ich laß den erst in den 5. Stock hochklettern, um ihm dann zu sagen, daß ich ihn nicht reinlasse. 😜
... mehr anzeigenHintergrund: Wegen einer Schuld aus dem Jahr 2002 bei der Rheinbahn kündigte die GSG Inkasso für „in den nächsten Tagen“, also ohne genauen Termin, den Besuch ihres „Bevollmächtigten“ an.
2002 war das Jahr, in der das faschistische Repressionsamt, offiziell „Sozialamt“ genannt, 8 Monate lang meinen Antrag verschleppte und mich Unterlagen bis zu 6mal vorlegen ließ, weil sie angeblich immer wieder nicht bei den Akten gewesen sein sollten, während ich schwere Depressionen gehabt hatte.
Ich sag denen ja immer, sie sollen sich die Kohle beim Repressionsamt holen, aber da schalten die immer auf Durchzug. „Witzig“ auch: Die Schuld des Amtes war nach spätestens 4 Jahren verjährt, als ich immer noch schwere Depressionen hatte.
Ich glaub, ich laß den erst in den 5. Stock hochklettern, um ihm dann zu sagen, daß ich ihn nicht reinlasse. 😜
A.Both
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Aurin Azadî
Als Antwort auf A.Both • • •@A_Both Die Rheinbahn hatte damals einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt und diesen an die Inkassofirma weiterverkauft. Solche Titel gelten 30 Jahre – wenn nicht nachgehakt wird.
Inkassofirmen kaufen solche Titel auf und treten dann immer wieder nach, jedesmal erhöhen sie dabei ihre Gebühren bzw. Kosten in der Hoffnung, daß die Schuldner irgendwann mal genug Geld haben, um die Schuld mitsamt aller aufgehäuften Zinsen und Kosten zu bezahlen. Dabei gehen einige davon aus, daß Leute natürlich bezahlen könnten, aber einfach nicht wollen.
A.Both
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Aurin Azadî
Als Antwort auf A.Both • • •A.Both
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Export ist auch ein Bier
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Als Antwort auf Export ist auch ein Bier • • •Export ist auch ein Bier
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Die stehen da drin.
So ein Fuzzi ist nix anderes als ganz normale:r Bürger:in.
Wenn die was wollen -> GV.
Die Methoden erinnern mich ja an RussischInkasso....