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#NetCup besteht darauf, eine Ausweiskopie per unverschlüsselter E-Mail zu bekommen, weil sie keine Möglichkeit für einen sicheren Upload anbieten können, bevor sie die Vornamensänderung zur Kenntnis nehmen.

Nochmal … ein *Serverhoster* kann keine sichere Upload-Möglichkeit für ein sensibles Dokument zur Verfügung stellen. 🤦​

#Selbstbestimmungsgesetz #Datenschutz

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (3 Wochen her)
Als Antwort auf Susanne Lilith

@susannelilith Ja, ich hatte von dem Laden bisher ein deutlich besseres Bild gehabt, wollte mir dort eventuell sogar den nächsten Server nehmen, wenn meiner mal nicht mehr mit meinen Anforderungen mithalten kann. Das überleg ich mir jetzt nochmal gut.
Als Antwort auf Aurin Azadî

@susannelilith

Nur weil der Telefonsupport nicht weiß, was die Firma kann. Netcup hat auf der Seite Ihren public PGP Key:

Mit diesem Public Key können verschlüsselte Nachrichten an unsere E-Mail-Adressen versendet werden. Darüber hinaus kann der Schlüssel auch dazu dienen, Dokumente verschlüsselt und signiert zu übermitteln.

helpcenter.netcup.com/de/wiki/…

Als Antwort auf echopapa ☑️

@echopapa @susannelilith Nicht Telefonsupport, sondern E-Mail. Ich wurde nicht auf den Key hingewiesen, obwohl im Footer meiner Mails ein deutlicher Hinweis steht, daß ich GnuPG verwende.
Als Antwort auf Aurin Azadî

@susannelilith

ab einer bestimmten Firmengröße sitzen im Frontline-Support nicht unbedingt Leute, die umfassende Kenntnise haben, von dem was das Unternehmen macht oder die Ahnung von technischen Dingen haben.

Als Antwort auf Aurin Azadî

@susannelilith

Ich hab Kunden mit Crypto-Gateways - da haben die Mitarbeiter keinen blassen Schimmer wie das funktioniert. Die schicken maximal nen Key an den Support und der weiß dann schon was damit zutun ist.

Als Antwort auf Aurin Azadî

Ich finde das Verlangen nach digitalen Ausweiskopien = Scans von Ausweisen allerorten kriminell. Als jur. Laie kann ich das nicht gut beurteilen, aber das Gesetz lautet:
"Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben."
gesetze-im-internet.de/pauswg/…
Als Antwort auf Matthias Krämer

@Kraemer_HB Das wird damit nicht berührt. Ich bin Ausweisinhaber, ich darf also ablichten (hier: scannen) und weitergeben.

Der Punkt ist, daß ich hier quasi dazu gezwungen werde, wenn ich den Account nicht aufgeben will. Das hatte ich allerdings durchaus in Erwägung gezogen, mich nun aber erstmal dagegen entschieden.

Als Antwort auf Aurin Azadî

Hast Du dich daran gehalten, und was bedeutet das genau? "darf nur [...] in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist". Du musst Dich nicht selbst belasten. ;)
Als Antwort auf Aurin Azadî

@Aurin Azadî vielleicht einen Vermerk "Kopie" diagonal rüber geschrieben anbringen.
Das sage mal eine Polizistin bei einer Verkehrskontrolle, anlässlich daß ich nur eine Kopie der KFZ Zulassung ("die Firma™" ist Halter)
Als Antwort auf Alwin Müller

@alm10965 @Kraemer_HB Naja, es ist eine Datei bzw. ein Scan, das kann schonmal kein Original sein. Und ich hab ja für die Firma unwichtige Daten unkenntlich gemacht. Den kann man so nicht fälschen.

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