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"Im Prozess stellen sich rechtliche Fragen. Kann ein bloßer Link in einem journalistischen Text als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gelten. Dass die #Pressefreiheit berührt ist, liegt auf der Hand. Wo endet Information, wo beginnt Propaganda? Das OLG stellte darauf ab, dass Kienerts Text als Aufforderung und Ermunterung gewirkt habe, sich mit linksunten.#indymedia zu solidarisieren. Ausdrückliche Formulierungen dieser Art finden sich freilich nicht im Text." lto.de/recht/hintergruende/h/l…

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