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#Freiburg: Amtsblatt lehnt #AfD Artikel ab. "Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda" hat die Redaktion wohl nicht gesagt. Stattdessen wurde er wg. Fehlen des kommunalpolitischen Bezugs und unzulässiger Parteiwerbung abgelehnt. Die Gruppierung klagt dagegen am Verwaltungsgericht. (Do. 10 Uhr) Im aktuellen Amtsblatt der Stadt Freiburg, in dem auch Beiträge der Fraktionen und Gruppierungen im Gemeinderat veröffentlicht werden, heißt es: "Die AfD-Gruppierung hat bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe keinen Beitrag eingereicht." Eigentlicher Grund scheint aber (s.o.) der Inhalt des Artikels der beiden AfD Stadträte zu sein. #Antifa #NoAfD rdl.de/beitrag/afd-klagt-am-ve…

Radio Dreyeckland hat dies geteilt.

Als Antwort auf Radio Dreyeckland

"Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die [NS-]Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent."

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