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Seit September gelten für Laserpointer in der #EU strengere Regeln: Es sind nur noch Geräte der Laserklassen 1 und 2 erlaubt. Die Laserklassen 1M und 2M entfallen. Die maximal erlaubte Leistung wird zudem auf 1 Milliwatt (1mW) begrenzt.

Das #BfS und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin begrüßen diese Neuerung. "Laserpointer mit hoher Leistung sind aus Sicht des #Strahlenschutz|es ein Sicherheitsrisiko", sagt BfS-Präsidentin Inge Paulini.

bfs.de/SharedDocs/Pressemittei…

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