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Einen Palästina-Post geliked und das wars mit der Einbürgerung?

Wer laut den Anwendungshinweisen des
@bmi zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz den Slogan "From the River to the Sea" liked oder teilt, kann als antisemitisch eingestuft und von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Wir haben die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums auf #FragDenStaat veröffentlicht: fragdenstaat.de/dokumente/2496…

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Das Gericht stellt zudem klar, dass das Innenministerium gar nicht verbindlich definieren kann, ob es sich um ein Kennzeichen der Hamas handelt. .. Der Verbotsverfügung komme, so das Gericht, "keine konstitutive Wirkung zu... erhebliche Zweifel erhoben worden sind, ob das Verbot mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar ist und nicht auch gegen die staatliche Neutralitätspflicht und das Diskriminierungsverbot verstößt".

tagesschau.de/inland/gesellsch…

Als Antwort auf FragDenStaat

1. ich kann dort nirgends was von "liken" lesen.
2. der Satz geht nach dem Komma weiter und wird - große Überraschung! - dort auch weiter eingeschränkt:
"soweit die jeweilige Handlung in Zusammenhang steht mit einem ausdrücklichen Aufruf zu gewaltsamen Handlungen gegen den Staat Israel, insbesondere bei Forderungen nach einer Auslöschung Israels beziehungsweise der Errichtung eines rein palästinensischen Staates auf dem heutigen Gebiet des Staates Israel."

#FragDenStaat

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)
Als Antwort auf FragDenStaat

Naja, also ganz so "harmlos" ist "from the river to the sea" nicht, weil es die "nettere" Variante von "death to Israel" ist.

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