Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Sozialhilfebestimmungen in Wien und Niederösterreich aufgehoben. Anlass war die Beschwerde eines nigerianischen Staatsbürgers, dem wegen seines befristeten Aufenthaltstitels im Rahmen der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ der Anspruch auf Sozialhilfe verweigert worden war. wien.orf.at/stories/3298041/