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Wenn man einen Pflegegrad beantragt, will die TK wissen, wer die Pflege durchführt. Man kommt im Online-Antrag auch nicht über diese Frage hinweg, man muß sie also mit einem der vorgegebenen Ankreuzfelder beantworten.

Ja, derzeit noch niemand natürlich. Ich brauch ja erstmal die Feststellung und die entsprechenden Leistungen, damit ich jemanden bezahlen kann. Im Bürgergeld ist das ja eher nicht vorgesehen.

Kann man denn nur einen #Pflegegrad beantragen, wenn sich bereits jemand kümmert? Oder ist das mal wieder #Digitalisierung gone wrong?

EDIT: Ich hab's gestern Abend formlos über's Kontaktformular beantragt. Vorhin kam ein Anruf, man wollte ein paar Daten wissen. Der Medizinische Dienst werde sich in den nächsten Wochen mit einem Termin bei mir melden.

Der offensichtliche Fehler im Formular wurde nicht angesprochen.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (3 Monate her)
Als Antwort auf Aurin Azadî

wie sieht das eigentlich aus, wenn eine Person, bei der man vermutet, daß eine Pflegestufe vorliegen könnte (Demenz), ein Gutachten beantragt …?
Als Antwort auf ulibeudgen2

@ulibeudgen2 Das weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß das auch Betreuende für eine Person beantragen können.
Unbekannter Ursprungsbeitrag

Aurin Azadî
@NoAn Dann wollen sie aber wissen, ob die Person bestimmte Bedingungen erfüllt. Da keine Person vorhanden ist, kann ich die Frage nicht beantworten. Da kommt man wirklich nicht weiter.
@Gela
Als Antwort auf Aurin Azadî

Du kannst das auch formlos via Mail beantragen, das weiß ich zumindest sicher.

Die Pflegeperson, sofern vorhanden, bekommt Rentenzuschusszeug, sofern du wen angeben kannst. Pflegegeld, sofern Pflegegrad bestätigt, steht dir aber auch ohne konkrete Person zu. Wenn keine da ist, würde ich es mal mit "Familie" probieren oder leer lassen.

Begutachten müssen sie so oder so. Und da solltest du nicht allein sein.

Als Antwort auf Krawaffel

@Krawaffel Angeboten wird Privatperson, Pflegedienst und noch irgendwas, aber leer lassen ist gerade nicht vorgesehen. Ohne eine Auswahl kann man nicht weiterklicken.
Als Antwort auf Aurin Azadî

Wie du das regelst, ist später völlig deine Sache. Das Pflegegeld ist für dich, ob du das wem anders gibst oder nicht, spielt keine Rolle und wird auch nicht geprüft. Das Jobcenter muss dir das auch lassen.
Als Antwort auf Krawaffel

@Krawaffel Das weiß ich, ich hatte letztens ein längeres Gespräch mit einer Person, die bereits einen Pflegegrad hat. Die TK meint aber wohl, man dürfe den Grad erst beantragen, wenn sich bereits jemand um einen kümmert, und das ist bei mir halt nicht der Fall.

Im Gegenteil, ich brauche den Pflegegrad, um überhaupt erstmal jemanden bezahlen zu können. Für lau macht das niemand.

Als Antwort auf Aurin Azadî

Was Blödsinn ist. Ich bin anfangs mit PG 1 gestartet, da ist man eh allein.

In diesem Fall würde ich es formlos machen und falls sie dir dann Papiere schicken, entsprechende Stellen leer lassen oder mit Sternchen erklären.

Ich hatte es auch via Mail gemacht und dann einfach einen Termin bekommen. Aber das war AOK und schon ein paar Jahre her.

Als Antwort auf Krawaffel

@Krawaffel Werd ich wohl so machen, ja. *seufz* Es wäre ja zu einfach gewesen, den Antrag direkt online stellen zu können. 🙄​
Als Antwort auf Aurin Azadî

Ganz viel Kraft in deine Richtung und wenn du Fragen oder Frust hast, immer her damit. Zumindest offene Ohren kann ich versprechen.
Als Antwort auf Krawaffel

@Krawaffel Nein, nur ob die Person irgendwelche Bedingungen erfüllt. Aber bei mir halt noch keine Person, und das sieht das Online-Formular nicht vor.
Als Antwort auf Aurin Azadî

@Krawaffel
Du kannst ja erstmal eine Privatperson eintragen. Die Pflege muss ja nicht bei einem oder einer bleiben. Und das schließt nicht aus, das ein Pflegedienst dazu kommt.
In dem Moment, wo Du Dich schon um den Antrag kümmerst, betreibst Du quasi Pflege.

Uns hat der Pflegestützpunkt gut geholfen

Unbekannter Ursprungsbeitrag

Aurin Azadî
@NoAn Dankeschön! Ich werd aber wohl doch eher 'ne Mail schicken, damit's da keine Mistverständnisse gibt.
@Gela
Als Antwort auf Aurin Azadî

Verzeih mir bitte das späte reingrätschen in diesen Thread, aber vielleicht wird das ja noch einmal relevant: Du selbst bist doch eine Privatperson? Und Du selbst kümmerst Dich doch bisher um Dich …
@NoAn
@Gela
Als Antwort auf Aurin Azadî

wenn derzeit du die Person betreust, bist du die Pflegeperson. Würde aber vermerken (oder in einem Begleitschreiben ergänzen), dass eine professionelle Pflege geplant ist (wenn ihr das so machen wollt) - bei pflegenden Angehörigen ohne Qualifikation gibt es weniger Pflegegeld.
Als Antwort auf Aurin Azadî

Moin @atarifrosch , das Pflegegeld (im Ggs. zu Pflegesachleistungen) ist dazu da, dass Pflegebedürftige ihre pflegerische Versorgung selbst sicherstellen.

Wenn Du Pflegegeld statt Pflegesachleistungen beantragst, hast du (wirst du haben) eine Privatperson, die dich unterstützen wird. Punkt.

Wenn diese Privatperson dich pro Woche mind. 10 Stunden an mind 2 Tagen unterstützt, hat sie Anspruch auf soziale Sicherung (Kasse muss Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung

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Als Antwort auf Aurin Azadî

Der Antrag auf einen #Pflegegrad kann formlos schriftlich gestellt werden. Vielleicht kann Dein DSL Modem faxen?
Du hast das Recht auf von Jurist*innen gemachte Formulare zu verzichten.
Mehr infos zur #Pflege Bürokratie
pflegegrad.info/pflege/antrag.…
Als Antwort auf Pflege42

@Pflege42 Danke. Ja, mein Kabel- (nicht DSL-)Modem kann faxen, ich hab aber jetzt erstmal das normale Kontaktformular auf der Website verwendet. Die TK hat sich bisher nicht als eine der sozialen Organisationen herausgestellt, bei der Dinge verschwunden werden; ich hoffe, das bleibt auch so.

Meine Vermutung ist, daß ich die Antwort in den nächsten Tagen per Post bekomme.

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