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Mal eben zur Packstation.
In Straßenbahn 707 konnte ich nicht einsteigen, weil zwei Tüpen mit ihrem Leihwagen verbotswidrig vorfuhren und den Zugang zur vorderen Tür der Bahn versperrten.
In Straßenbahn 704 konnte ich nicht einsteigen, weil bereits ein Kinderwagen und eine Postkarre drinstanden.
In Bus 732 konnte ich nicht einsteigen, weil er einfach durchfuhr.

Danke, #Rheinbahn, für nichts. 😕

Jetzt sitze ich im nächsten 732 einem Sabbler gegenüber, der Leute zutextet.

Als Antwort auf Cato

@CatoTheYoungest Ja. In den Bahnen ist eindeutig zu wenig Platz für Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und von mir aus auch noch Postkarren. Es war nicht das erste Mal, daß ich nicht in eine Straßenbahn kam, weil vorn schon alles voll ist. An den anderen Türen kann ich nicht einsteigen oder ich könnte schon, aber da gibt es jeweils keinen Raum, um den Rollator vor einen Sitzplatz zu stellen.

Außerdem hätte die Rheinbahn die Haltestelle Helmholtzstraße bereits vor spätestens zwei Jahren barrierefrei umbauen müssen (§ 8 PBefG). Hat sie aber nicht, wie bei vielen anderen Haltestellen auch. Das Problem: Die Anforderung wird nicht sanktioniert. Wer's nicht macht, macht's halt nicht.

@Cato
Als Antwort auf Aurin Azadî

Dass das sanktionsfrei ist, finde ich politisch absolut nicht nachvollziehbar. Das sollte ordentlich etwas kosten und dann solltest du noch unkompliziert zu beantragende Schadensersatz Ansprüche haben.
Als Antwort auf Cato

@CatoTheYoungest So viel zur Theorie – aber Du weißt ja sicher, daß die Politik behinderte Menschen und die UN-BRK nicht so wirklich auf dem Schirm hat bzw. auch gar nicht haben will.
@Cato

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