Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung...
Monatelang hat eine parteiübergreifende Gruppe daran gearbeitet, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Das Ampel-Aus bremste die Bemühungen. Nun kommt der Antrag doch noch zur Debatte.
Richtig. Aber es würde reichen die Bundesregierung zu fragen, und da reicht es vermutlich Olaf zu fragen. Die Bundesregierung ist auch antragsberechtigt.
Marco Wanderwitz: "Wir gehen davon aus, dass unser Antrag mit dem anderen um die Gruppe von Renate Künast verbunden wird und wir den Gesamtkomplex debattieren."
Jens Ohlig
Als Antwort auf Anne Roth • • •Anne Roth
Als Antwort auf Jens Ohlig • • •@johl Einerseits: Bis jetzt gibt es keins, und das hat Gründe.
Andererseits bundestag.de/tagesordnung?week…
Deutscher Bundestag - Tagesordnung und Sitzungsverlauf
Deutscher BundestagJens Ohlig
Als Antwort auf Anne Roth • • •Kurz vor Legislaturende: Bundestag soll erstmals über Antrag auf AfD-Verbotsverfahren beraten
DER SPIEGELAnne Roth
Als Antwort auf Jens Ohlig • • •@johl
Mir geht es nicht um zwei Schritt vor, ein Schritt zurück. Ja, ich weiß.
Mir geht es darum, warum das nicht längst passiert ist.
Olli-V
Als Antwort auf Anne Roth • • •abgeordnetenwatch.de | Weil Transparenz Vertrauen schafft
abgeordnetenwatch.deSir_Huh
Als Antwort auf Anne Roth • • •Andreas Tengicki
Als Antwort auf Anne Roth • • •Aber es würde reichen die Bundesregierung zu fragen, und da reicht es vermutlich Olaf zu fragen. Die Bundesregierung ist auch antragsberechtigt.
Pascal_F 🇪🇺
Als Antwort auf Anne Roth • • •Mach doch.
Als öffentliche Person können die Antworten auch gerne offen auf einer Sammelhomepage stehen.
Expertenkommision Cyberunfall
Als Antwort auf Anne Roth • • •Dirk
Als Antwort auf Anne Roth • • •Heute gibt es endlich die News, auf die wir alle gewartet haben. Der Wanderwitzantrag kommt endlich auf die TO des Bundestages.
#afd_verbot_jetzt
brak.de/recht-interessant/upda…
Update zum AfD-Verbot
Bundesrechtsanwaltskammer