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Ungeräumte Radwege müssen nicht befahren werden

Laub, Matsch, Eis und Schnee können für Radfahrer:innen gefährlich werden. Städte und Gemeinden sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, „verkehrswichtige“ Radwege innerorts zu räumen und zu streuen.
Ist ein Radweg nicht gestreut oder geräumt, entfällt auch bei benutzungspflichtigen Radwegen die Benutzungspflicht. Radfahrende dürfen auf die geräumte Straße ausweichen.
adfc.de/dossier/radfahren-im-w…
#mdrza #frostpendeln #Verkehrswende

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