Ungeräumte Radwege müssen nicht befahren werden
Laub, Matsch, Eis und Schnee können für Radfahrer:innen gefährlich werden. Städte und Gemeinden sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, „verkehrswichtige“ Radwege innerorts zu räumen und zu streuen.
Ist ein Radweg nicht gestreut oder geräumt, entfällt auch bei benutzungspflichtigen Radwegen die Benutzungspflicht. Radfahrende dürfen auf die geräumte Straße ausweichen.
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Radfahren im Winter: Sicher unterwegs trotz Eis und Schnee
Immer mehr Menschen fahren auch im Winter Fahrrad. Damit Nässe, Schnee oder Glätte Radfahrende nicht ins Schleudern bringen, gibt der ADFC jede Menge Tipps zum Radfahren im Winter.www.adfc.de