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»Die Entsperrung eines Mobiltelefons durch zwangsweises Auflegen eines Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor des Telefons kann auf die deutsche Strafprozessordnung gestützt werden. Das sagt das Oberlandesgericht Bremen (OLG) in einem Beschluss vom 08.01.2025 (Az. 1 ORs 26/24).«

Ich kommentiere das nun nicht, sondern verweise auf das GrapheneOS 2-Factor-Fingerprint-Unlock-Feature. 👇

discuss.grapheneos.org/d/18585…

heise.de/news/Oberlandesgerich…

#grapheneos #unclock #law #strafverfolgung

Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡

Eine mögliche Lösung wäre doch, wenn sich Android durch eine Art Paniktaste zurück zum BFU (before first unlock) versetzen lassen würde. Beim iPhone geht das, den Kommentaren im Fediverse nach zu urteilen.

So hilft nur, Biometrie auszuschalten, oder Graphene zu benutzen, wenn man denn ein unterstütztes Handy hat.

Als Antwort auf Coding Physicist

Ich glaube, das bezieht sich lediglich auf den Modus, der bei Android »Lockdown« heißt und ohnehin im Power-Menü auswählbar ist. Man könnte dort aber auch gleich das Gerät abschalten und nicht nur den biometrischen Login deaktivieren.

Und wer GrapheneOS hat, kann sich auch einen Duress PIN bzw Passwort einrichten, welches das Gerät wiped.

Als Antwort auf leckse

@leckse Soweit ich weiß, deaktiviert der Lockdown nur die Biometrie, dann kann man das mit Cellebrite oder so angeblich immer noch problemlos auslesen.

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