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Morgen entscheiden die Abgeordneten über die Totalüberwachung
Die Zweckbindung der polizeilichen Datenverarbeitung und jegliche Datenverarbeitsungshindernisse werden pauschal aufgehoben (§16a BKA-Gesetz)!
Sicherheitsbehörden wird mit dem Gesetz erlaubt, ständig und bei jedem einzelnen Sachverhalt alle(!) Daten der BKA- und BPOL-Datenbanken und worauf die Zugriff haben, mittels einer #Palantir #KI gegen alle Daten im öffentlichen Internet abzugleichen!
#Totalüberwachung
cdn.netzpolitik.org/wp-upload/…