Es war mir vor Jahren schonmal irgendwo untergekommen, und heute in der Wahlhelfy-Schulung habe ich es wieder gesehen:
In jedem Wahlkreis gibt es „repräsentative“ Wahlräume. Bei denen wird bei den Wählenden auch das Alter (nach Altersgruppen) und Geschlecht vermerkt, für die Statistik. So weit, so gut. Aber: nicht-binäre Menschen bzw. solche, die unter das Label „divers“ fallen, werden da einfach den Männern zugeordnet.
Ich nenne das gesetzlich verordnete Statistik-Fälschung, gesetzlich verordnetes Unsichtbar-Machen aller, die nicht männlich oder weiblich sind. Und ich beabsichtige, eine Petition zu starten, die den Gesetzgeber beauftragt, das zu korrigieren. Denn ich finde: Das geht einfach gar nicht.
Bevor ich anfange zu recherchieren (heute eh nicht mehr): Hat jemand zufällig – ohne selbst 'ne Suchmaschine anzuwerfen – die Rechtsgrundlage dieser Vorschrift parat?
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C.Suthorn
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Frag mal bei @destatis
Es gibt (gab bis November letzten jahres: Inkrafttreten selbstbestimmungsgesetz) 969 Diverse. Da ist eine anonymisierung nicht möglich. Das ist das Argument für die nicht Erfassung.
Leah
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •