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Wie soll das technisch funktionieren? bundesregierung.de/breg-de/akt…

Oder anders: Ich kann nicht klar herauslesen, wo die einmalige Einstellung hinterlegt werden soll. In einem Cookie im Browser? Bei einem Drittanbieter? Bei den aufgerufenen Websites selbst? 🤔​

Als Antwort auf Aurin Azadî

Drittanbieter riecht ein wenig nach "Return of the Internetpersonalausweis" also Netzzugang nur per eingeutiger Ident weil damit dann ja eine Zuordnung der gewählten Präferenzen "einfach" ist. Ich sehe den Weg einer Extrernalisierung und damit mögliche zentrale Erfassung/Verwaltung nicht gerade als Fortschritt im Bereich Datenschutz. Digitale Selbstbestimmung my Ass. Vergessen sollte man dabei auch nicht von WEM diese Vorschläge kommen, FDP stinkt.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Nerdwolf

@Nerdwolf Also zumindest etwas mit Anmeldung, ja. Wenn meine Cookies gelöscht sind, ich einen anderen Browser oder gar ein anderes Gerät verwende, kann ich ja nicht „wiedererkannt“ werden.

Das meine ich: Wie will man die Wiedererkennung datenschutzfreundlich ermöglichen?

Als Antwort auf Aurin Azadî

hab gerade mal die verordnung überflogen. sieht aus wie das legalisieren von Verfahren die in Nachgang entwickelt werden sollen, finde keine techischen Spezifikationen. Bin da gerade noch über einen Gedanken gestolpert : Surfe ich Website XY an , müßte dann der Anbieter nicht trotzdem einen Popupbanner o.ä. vorlegen da für eine Abfrage ja meine personenbezogenen Daten verwendet UND übertragen also verarbeitet werden und afaik bedarf das der ausdrücklichen Einwilligung nach DSGVO?
Als Antwort auf Nerdwolf

@Nerdwolf Kurz: Sie haben etwas bestimmt, von dem sie noch gar nicht wissen, ob/wie es umsetzbar ist?

Spezial-Spezialisten mal wieder.

#Neuland

Als Antwort auf Nerdwolf

@Nerdwolf Heise hat's wohl etwas genauer: heise.de/news/Einwilligungsman…

Letztendlich sollen es Cookies sein. Aber nur für Opt-In, nicht für Opt-Out. Also quasi nutzlos.

Unbekannter Ursprungsbeitrag

Aurin Azadî
@m Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das unverbindlich, wie die robots.txt im Webserver. Eine Bitte, keine bindende Anweisung.
Als Antwort auf Aurin Azadî

am besten bei einer zentralen stelle einer behörde auf die dann auch ganz sicher weder die polizei noch schufa noch krankenkassen zugriff haben wollen

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