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Seit 1.1.2025 gilt in Deutschland die gesetzliche #Getrenntsammlungspflicht für #Alttextilien gem. EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz - ein wichtiger Schritt für mehr #ReUse & #Recycling von Alttextilien. Weitere Infos & Tipps: bsr.de/alttextilien #BSR
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (3 Wochen her)
Als Antwort auf Berliner Stadtreinigung

also nicht verwertbare textile Reste¹ gehören weiterhin in den Restmüll?

¹ ich nähe meine Kleidung selbst, es geht also um Reste vom Zuschnitt. Sauber, aber oft kleine Schnippsel, da ich den Stoff bestmöglich auszunutzen versuche

Als Antwort auf Cryptomon

Interessanter Punkt, den ich noch nicht bedacht habe bisher. Die verwandten Kinder werden nämlich langsam zu groß, als dass man die ganzen Abschnitte noch als Füllmaterial für Stofftiere verwenden könnte. Noch sammle ich aber alle Abschnitte. Also falls es mal weg muss, nicht in den Altkleidercontainer, wobei ich immer dachte, dass das was nicht verwertet werden kann zu Putzlappen gemacht wird. Also zielt das Gesetz wieder nur darauf ab den afrikanischen Modemarkt zu zerstören, indem wir ihnen als Hilfe unser abgetragenes Zeug hinstellen?

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