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Ab morgen sind Anmeldungen zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG möglich.
Aktuell empfehle ich, bei der Anmeldung nicht die neuen Vornamen anzugeben - vor allem dann nicht, wenn
- sich die Zahl der Vornamen ändern wird
- der neue Vorname nicht ganz klassisch dem gewählten Geschlechtseintrag m/w/d entspricht
Die Angabe der neuen Vornamen und des neuen Geschlechtseintrags bei der Anmeldung ist nicht erforderlich.