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Kann es sein, dass der ÖRR nach der Reform mit presseähnlichen Angeboten einfach nur mit genug Chuzpe weitermachen muss wie bisher?

Im vorgeschlagenen MStV §30 Absatz 7 werden sendungsbegleitende Texte und Schlagzeilen getrennt aufgeführt. Die Aktualitätsklausel „nicht länger als zwei Wochen zurückliegende Sendung“ sagt auch nicht „nicht in der Zukunft“.

Somit hätte der ÖRR gleich zwei Gründe, die neue Regel nicht auf Schlagzeilen anzuwenden.
@OeRR_bewegen

#örr #RundfunkReform #presseahnlich

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (4 Wochen her)

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