Viele denken bei dem Thema an Berlin, wo von 2020 bis 2021 ein Mietendeckel bestand, der jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Doch der Grund dafür war nicht der Inhalt des Gesetzes, sondern die Zuständigkeit.
Das Gericht entschied, dass Mietregulierungen wie Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze bereits durch Bundesgesetze abschließend geregelt seien. Deshalb konnte Berlin als Land keine eigenen Regelungen erlassen.
Eine weitere Option wäre eine sogenannte «Öffnungsklausel», durch die der Bund den Ländern die Möglichkeit gibt, Mietendeckel eigenständig einzuführen.
🗳️ Das 198. Türchen unseres Mietenadventskalenders ist leer; es fehlt: der politische Wille. Begib dich auf die Suche nach ihm, seine Spur führt weiter zu #MietenXmas.
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Als Antwort auf 🔴 Rosa-Luxemburg-Stiftung • • •Ann Effes
Als Antwort auf 🔴 Rosa-Luxemburg-Stiftung • • •Willst du damit sagen, es gäbe Leute die glauben, das ginge nicht und nicht etwa, das bekomme nur keine Mehrheit?
Das wär mir neu.