Stellt sich raus: Dass Ermittlungsbehörden nicht in die elektronische Patientenakte #ePA gucken dürfen, steht gar nicht fest. Jedenfalls fällt sie nicht unter ärztliche Schweigepflicht und die Ampel hat es versäumt, die StPO entsprechend anzupassen.
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Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will
Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen?heise online