Brilliant: Da die hessische Landesregierung die Verwendung des Gendersterns und des Genderdoppelpunkts in amtlichen Texten verboten hat, wird in der Lehramtsprüfung an der Universität Kassel statt der eleganten gendersensiblen Formulierung „Schüler:innen“ nun die juristisch geprüfte Formulierung „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten“ verwendet.
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Uni Kassel: Substantivbandwurm soll für Gendergerechtigkeit sorgen
„Schüler:innen“ darf es in hessischen Examensaufgaben nicht ...Sascha Zoske (Frankfurter Allgemeine Zeitung)