Kein Staatstrojaner nötig: Ermittler koppeln einfach ein zweites Gerät an WhatsApp, Telegram oder Signal, der offizielle Web-Client machts möglich. Der BGH sagt seit Januar: unzulässig. Der Zoll berief sich einen Monat später weiter auf die alte Rechtsauffassung. Kleiner
Tipp: mal nachschauen, welche Geräte da so mit eurem Konto verknüpft sind.
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