Beim Thema Polizeigewalt wird mit zweierlei Maß gemessen. In neun deutschen Bundesländern gibt es interne Vorschriften, mutmaßliche Gewalt gegen Polizist*innen härter zu verfolgen als andere Straftaten. Wir veröffentlichen eine entsprechende Anweisung aus NRW: fragdenstaat.de/artikel/exklus…
Zwei-Klassen-Justiz: Wie Polizist*innen vor dem Gesetz besser gestellt werden
Wenn die mutmaßlichen Opfer Polizeibeamt*innen sind, landen Taten, die eigentlich Bagatellen sind, dutzendfach vor Gericht. Dabei müssten sie dort gar nicht verhandelt werden.FragDenStaat
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FragDenStaat
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FragDenStaatRüdiger Kladt
in reply to FragDenStaat • • •JamesBont
in reply to FragDenStaat • • •Es ist doch auch logisch dass solche Taten anders behandelt werden, weil diese Beamten nur Anweisungen folgen.
Wenn allerdings staatlich Bedienste Mist bauen dann folgt ebenso die Rechnung. Ich hatte gerade so einen Fall gehört und da hätte man vllt. einmal ein Auge zudrücken können, so bekam der Polizeibeamte aber ein Strafgeld in Höhe von 7000 Euro. Für einen einfachen Polizisten eine Stange Geld.
Es geht als auch andersherum.
Lestat1977
in reply to FragDenStaat • • •Reimund
in reply to FragDenStaat • • •danimo
in reply to FragDenStaat • • •T Lisa B
in reply to FragDenStaat • • •borstradamus
in reply to FragDenStaat • • •JamesBont
in reply to FragDenStaat • • •Gewalt geht schon einmal gar nicht, wenn nicht in Form einer Selbstverteidigung.
Gegenüber staatlich Bediensten verhält sich dies etwas anders. Erst einmal hat man deren Anweisungen Folge zu leisten und wenn man dann meint dass diese nicht rechtens waren, hat man immer noch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder Anzeige gegen die Polizei o. den staatl. Bediensteten. Aber Gewalt gegen einen Polizisten?
Jibel
in reply to FragDenStaat • • •Osterhase
in reply to FragDenStaat • • •leckse
in reply to FragDenStaat • • •In Österreich durch § 84 Abs 2 StGB bereits Realität.
Und das kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Potenziell lebenslange Einweisung für Frau, die Polizistin schlug – aber warum?
DER STANDARDCyb3rrunn3r
in reply to FragDenStaat • • •OMG 🇪🇺 🇺🇦
in reply to FragDenStaat • • •Das gilt auch im umgekehrten Fall, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter nicht ganz legal agieren.
Gibt es denn Konsequenzen, außer dass ihr jetzt berichtet, was einige aus persönlicher Erfahrung schon längst wussten?
#JurassicWars? Kommt der Punisher? Wer soll das denn juristisch intern aufarbeiten?
Da war letztens eine Polizeirazzia bei der Polizeigewerkschaft. Wer "gut" und "böse" war wurde final nicht geklärt.
Eigentlich muss man dann hier die Polizeiaccounts blocken, um nix falsches zusagen.
@cilip
@sichpol
MR
in reply to FragDenStaat • • •bummelnde Schlafmütze
in reply to FragDenStaat • • •Danke für die Veröffentlichung, jetzt ist belegt was viele schon lange geahnt haben.
Wirklich spannend fand ich diesen Teil:
„Potentielle Straftäter*innen könnten sonst den Rückschluss ziehen, dass Verfahren wegen Straftaten, die in der Rundverfügung nicht erwähnt sind, regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt würden“
Ich glaube die #fahrradbubble hat ne Idee, was für Straftaten dort nicht erwähnt sind und deshalb regelmäßig eingestellt werden.